Diese Gutachten im Glasbereich biete ich Ihnen an:
GERICHTSGUTACHTEN
Ein Gerichtsgutachten kommt in einem Rechtsstreit zum Einsatz, um das Gericht in der Urteilsfindung zu unterstützen. Dieses gibt das Gutachten in Auftrag und legt die Aufgabenstellung fest.
PRIVATE GUTACHTEN
Das Privatgutachten ermöglicht es jedem, die Beurteilung von strittigen Sachverhalten durch ein Gutachten zu beauftragen.Hierzu wird zwischen dem Gutachter und dem Auftraggeber ein Vertrag geschlossen.Privatgutachten sind für Gerichte jedoch unverbindlich und dienen vorrangig dazu, die Beschaffenheit gelieferter Waren oder Leistungen zu beurteilen.
SCHIEDSGUTACHTEN
In einem Schiedsgutachten treffen zwei Parteien die Vereinbarung, die Streitigkeit verbindlich durch einen neutralen Gutachter beurteilen (und endscheiden) zu lassen.
SELBSTÄNDIGES BEWEISVERFAHREN
Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann. Dies dient dem Zweck in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.